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DATENSCHUTZ UND PERSONALDATEN
ENTDECKEN SIE DEN VOLLSTÄNDIGEN LEITFADEN FÜR DAS PERSONALWESEN
Neues Datenschutzgesetz (revDSG)
Das Inkrafttreten des revDSG am 1. September 2023 ist eine gute Gelegenheit, den Stand der Dinge in Fragen des Datenschutzes, insbesondere im Personalwesen, zu betrachten.
Die Personalabteilung hat eine wichtige Funktion in den Betriebsabläufen ihres Unternehmens oder ihrer Behörde. Sie ist für die administrative und soziale Personalverwaltung zuständig und die erste Verwaltungsabteilung, die personenbezogene Daten sammelt und verarbeitet, aber sie hat auch zentralen Anteil an der Umsetzung organisatorischer und technischer Massnahmen des ständigen und ausbaufähigen Prozesses der Erfüllung des DSG.
UMFASSENDER LEITFADEN FÜR PERSONALVERANTWORTLICHE ÜBER revDGS
Diese zentrale Funktion des Personalwesens hat uns bewogen, Ihnen einen kompletten Leitfaden zum Datenschutz anzubieten: die wichtigsten Änderungen durch das revDSG, die von der Personalabteilung zu berücksichtigenden Besonderheiten und die wichtigsten Massnahmen in der Personalabteilung. Angenehme Lektüre!